Intern oder extern?
Lassen Sie das Know-how entscheiden. 

Unternehmen sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, sofern mehr als neun Beschäftigte automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu zählen alle Mitarbeiter unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses. Also auch Aushilfskräfte, Auszubildende, Studenten oder Geschäftsführer einer GmbH, wenn sie nicht beherrschende Gesellschafter sind.

Prinzipiell haben Sie zwei Möglichkeiten, den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz zu entsprechen: Sie bestellen einen eigenen Mitarbeiter zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder Sie vergeben die Aufgabe an einen externen Spezialisten. Voraussetzung für eine wirksame Bestellung ist in jedem Fall der Nachweis einer fundierten datenschutzrechtlichen Ausbildung.