Persönlichkeitsrechte schützen.
Und Ihren Erfolg sichern.
Der Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass der Einzelne durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Seine Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich insbesondere aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehören:
- Beratung und Unterstützung des Unternehmens in allen Belangen des Datenschutzes
- Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften des BDSG und anderer relevanter Bestimmungen
- Beratung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen/Projekten zum Datenschutz in den Bereichen IT und Kommunikationstechnik
- Schulung der Mitarbeiter
- Führung des Verfahrensverzeichnisses laut BDSG
- Ansprechpartner für alle Seiten (Geschäftsführung, Betriebsrat, Mitarbeiter, Kunden, Dritte)
